Das Abakus Fortbildungs-LOGO
§ 57 StBerG
Allgemeine Berufspflichten
Abs.2a: Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, sich fortzubilden.
Mit dem Bezug der Abakus-Steuerlehre-CD sind Sie auf dem hohen Niveau der StB-Prüfung fortlaufend über die wesentlichen Neuerungen im Steuerrecht informiert und kommen damit der allgemeinen Berufspflicht zur Fortbildung bestens nach.
Mit dem Abakus-Logo können Sie dies nach außen dokumentieren. Während des Abakus-Steuerlehre-CD-Abonnements sind Sie berechtigt, das Abakus-Fortbildungszertifikat (Abakus-Logo) auf Ihrem Briefkopf und auf Ihrer Homepage als Siegel zu verwenden.
Das Abakus-Logo steht » hier zum » Download für Sie bereit.