Einspruch
Liebes Finanzamt,
ich hab´ den Tatbestand vollzogen,
das hat dich dazu bewogen,
weil die Leistungspflicht nun mal die Folge war,
deinen Tribut zu fordern – ist mir sonnenklar,
doch hör´ - ich fühle mich betrogen.
33 Jahr´ schon hab´ ich´s still ertragen,
ohne dass ich je wollt´ klagen,
mit dir meinen Profit zu teilen,
auch wenn es mir bisweilen,
nicht gerecht erschien an manchen Tagen.
33 Jahr lang – ich will kurz einwenden,
musst` schon mal mein Gut verpfänden –
war ich es, der die Beziehung pflegte,
wenngleich´s nicht Liebe war, was mich bewegte.
Könnten wir das nicht beenden?
Zumindest kannst du dich erklären,
zum Jubiläum einen Nachlass zu gewähren,
nur für diesen ganz besond´ren Falle,
nur für mich und keinesfalls für alle,
mehr will ich nicht begehren.
Ein Geschenk ist gar nicht mein,
nein formell ´nen Einspruch leg´ ich ein,
in vollem Umfang kannst du neu nun überlegen,
ob mein Argument nicht zählt, der Ehre wegen,
dann will ich weiter ehrlich sein.
Autor:
Georg Schrank, » Steuerberater in » Rosenheim, » www.steueranspruch.de
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