Haftung im Steuerrecht
Die Haftung im Steuerrecht bedeutet das Einstehenmüssen für eine fremde Steuerschuld. Hierzu ist die Erfüllung eines gesetzlichen Haftungstatbestandes erforderlich.
Haftungsbescheid
Der Haftungsanspruch (§ 37 AO), der sich nach Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes (§ 38 AO) aufgrund einer Haftungsnorm (z.B. § 75 AO oder § 25 HGB) ergibt, ist gem. § 218 Abs.1 AO durch Haftungsbescheid (VwA gem. § 118 S.1 AO) i.S.d. § 191 AO zu verwirklichen.
Härteausgleich
Übergangsbereich um eintretende Folgen von Stufenregelungen abzumildern, z.B. § 19 Abs.3 ErbStG oder § 46 Abs.5 EStG.
Handkauf
Von einem Handkauf spricht man bei einem Kaufvertrag, bei dem Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft in einem tatsächlichen Vorgang stattfinden. Der Gegenbegriff ist der » Verpflichtungskauf, bei dem diese beiden Geschäfte tatsächlich auseinanderfallen. Für die zivilrechtliche Bewertung macht diese Unterscheidung keinen Unterschied. In beiden Fällen sind die Geschäfte zivilrechtlich zu trennen und haben jeweils ein eigenes Schicksal.
Ein Handkauf ist beispielsweise der Kauf von Kleidung in einem Einzelhandelsgeschäft. Aus Sicht des UStG ist das Erfüllungsgeschäft maßgebend und dabei von einer Beförderungs- oder Versendungslieferung auszugehen.
Hauptabschlussübersicht
Die Hauptabschlussübersicht (HAÜ) ist eine tabellarische Zusammenfassung über das gesamte Zahlenwerk eines Buchführungsabschnitts auf den Zeitpunkt des Jahresabschlusses. Die Hauptabschlussübersicht weist die Entwicklung aller Bestandskonten von der Eröffnungsbilanz bis zur Jahresschlussbilanz, aller Aufwands- und Ertragskonten zur Verlust- und Gewinnrechnung sowie das Ergebnis der Inventur aus.