StartseiteOnline-BestellungInhalte-SteuerlehreInhalte-KlausurenIhr persönlicher ZugangDie mündliche PrüfungGastzugangCrash-Kurs BuchfuehrungForumAutor

Forum:

Abkürzungen

Definitionen

Fortbildungszertifkat

Links

... mal ganz anders

Definitionen:

A wie Amtsträger

B wie Bedingung

C wie Cross-Border-Leasing

D wie Derivate

E wie Einfuhr-USt

F wie Folgebescheid

G wie Gesamtschuldner

H wie Handkauf

I - J wie Inhaltsadressat

K wie Konnossement

L wie Leistungsgebot

M wie Mitunternehmer

N wie Nebenbestimmung

O wie Opportunitätsprinzip

P wie Prolongation

Q wie Quellensteuer

R wie Realsteuern

S wie Sachdarlehen

T wie Tenor

U wie Umlaufvermögen

V wie Verwaltungsakt

W wie Wirtschaftsgut

X - Y

Z wie Zwangsmittel

Allgemein:

Startseite

Online-Bestellung

Kontaktformular

Impressum

Gastzugang

Datenschutz

Identifikationsnummer

Die steuerliche Identifikationsnummer (§ 139b AO) dient der Erfassung und Identifizierung einer natürlichen Person. Sie besteht aus einer 11-stelligen Nummer und enthält keine Informationen über den Steuerpflichtigen oder das zuständige Finanzamt und soll künftig die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Sie bleibt personenbezogen ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.



Immaterielle Wirtschaftsgüter

Immaterielle WiG sind nicht körperliche, selbständige Nutzungs- und Funktionseinheiten, die nicht Finanzanlagen oder Geldforderungen sind.



Imparitätsprinzip

Nach dem Imparitätsprinzip (lat. „impar“ = ungleich) werden negative Erfolgsbestandteile zu einem früheren Zeitpunkt erfasst als positive Erfolgsbestandteile. Dies ist Folge aus dem Spannungsverhältnis zwischen Vorsichts- und Realisationsprinzip aufgrund des Gläubigerschutzgedankens.



Inhaltsadressat

Inhaltsadressat eines VwA ist derjenige, an den sich die FB inhaltlich wendet, derjenige, an den sie den VwA inhaltlich richtet.



International Accounting Standards Board

International Accounting Standards Board (IASB): Privatrechtlich organisierte Einrichtung mit Sitz in London, welche die (International Financial Reporting Standards (IFRS) erarbeitet. Ziel des IASB ist es, die IFRS als weltweit einheitlich anzuwendende Rechnungslegungsstandards durchzusetzen.



Internationale Rechnungslegungsstandards

Internationale Rechnungslegungsstandards: Verwandt als Synonym für die International Financial Reporting Standards (IFRS). Die IFRS sind innerhalb der EU für kapitalmarktorientierte Unternehmen, die einen Konzernabschluss aufstellen müssen, verbindlich.