Quellensteuer
Quellensteuer nennt man eine Steuer auf Einkünfte, die direkt an der Quelle abgezogen und an das zuständige Finanzamt abgeführt wird (z.B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer - Stichwort: Abgeltungssteuer).
Quotennießbrauch
Beim Quotennießbrauch können die damit verbundenen Rechte an einem Objekt oder an einem Bruchteil eines Objekts nur quotal ausgeübt werden.