Offenbare Unrichtigkeiten
Offenbare Unrichtigkeiten sind Anlass für eine Korrektur eines Verwaltungsaktes; bei Steuer- bzw. Feststellungsbescheiden nur innerhalb der Festsetzungs- bzw. Feststellungsverjährungsfrist.
Sie liegen vor bei Schreibfehlern, Rechenfehlern und mechanischen Versehen wie Eingabe- oder Übertragungsfehlern, die der FB beim Erlass des VwA passieren und augenfällig, bzw. eindeutig sind.
Eine offenbare Unrichtigkeit bei "Erlass des Verwaltungsaktes" liegt auch vor, wenn das Finanzamt eine in der Steuererklärung des Stpfl. enthaltene, offenbare (also für das FA erkennbare) Unrichtigkeit in den Bescheid übernimmt, sofern darin kein Mangel in der Sachaufklärung liegt.
Offene Ladenkasse
Eine offene Ladenkasse ist eine Barkasse, die ohne jegliche technische Unterstützung geführt wird. Ob und wieweit eine offene Ladenkasse zulässig ist, hängt von der Gewinnermittlungsmethode und den Umständen des Einzelfalles ab. Jedenfalls sind die Aufzeichnungspflichten nach § 146 AO zu beachten.
Offene-Posten-Buchführung
Die Offene-Posten-Buchführung ist eine Buchführungsvereinfachung für kleinere Unternehmen, wobei Forderungen und Verbindlichkeiten im laufenden WJ nicht unmittelbar, sondern erst bei Zu- bzw. Abfluss erfasst werden. Die unterjährige, chronologische Aufbewahrung der Belege in Papierform in getrennten Ordnern erfüllt die Aufzeichnungspflichten, wenn die (verbliebenen) Forderungen und Verbindlichkeiten zum Abschlussstichtag buchhalterisch erfasst werden, vgl. § 146 AO.
Opfergrenze
Beim möglichen Abzug von außergewöhnlichen Belastungen ist die sog. Opfergrenze zu berücksichtigen. Die Einhaltung einer Opfergrenze bedeutet, dass dem Stpfl. ein Abzug als agB nur zugestanden wird, wenn die Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Nettoeinkommen stehen, d.h., dass ihm nach Abzug der Unterhaltsleistungen noch die angemessenen Mittel zur Bestreitung des Lebensbedarfs für sich und ggf. seine Ehefrau (oder Ehemann) und seine Kinder verbleiben müssen.
Opportunitätsprinzip
Das Opportunitätsprinzip umschreibt eine Ermessensentscheidung und gilt grundsätzlich, solange nicht eine gesetzliche Regelung etwas anderes besagt. Das Opportunitätsprinzip beschreibt das Handeln einer Ordnungsbehörde im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und / oder Ordnung. Die Ordnungsbehörde kann, muss aber nicht eingreifen. Es gilt der Grundsatz der » Verhältnismäßigkeit.
Organische Bilanzauffassung
Bei der organischen Bilanzauffassung steht die Ermittlung von Vermögen und Gewinn nach Tageswerten im Vordergrund. Die WiG werden zu Wiederbeschaffungskosten bewertet, womit betriebs- und volkswirtschaftliche Entwicklungen einbezogen werden.
Organschaft in der KSt
Unter Organschaft i.S.d. §§ 14 bis 17 KStG versteht man die Eingliederung einer Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft - OG) in ein übergeordnetes Unternehmen (Organträger - OT), wobei das Abhängigkeitsverhältnis so weit reicht, dass die abhängige Kapitalgesellschaft keinen eigenen Willen hat. Die OG verliert ihre Selbständigkeit; das Einkommen der OG wird grds. dem Organträger zugerechnet.
Organschaft in der USt
Ein umsatzsteuerrechtliches Organschaftsverhältnis liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse ...
● finanziell,
● wirtschaftlich und
● organisatorisch
in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Die OG verliert ihre Selbständigkeit und ist Teil des Unternehmens des OT.